So finden Sie uns

Die Sanitätsschule Medicus - Außenstelle Hoyerswerda - befindet sich in der Grünewaldpassage, Grünewaldring 1 in Hoyerswerda.

Im rechten Turm, wenn man von der Bushaltestelle kommt im Erdgeschoß.

Der Zugang ist ebenerdig und es sind ausreichend Parkplätze direkt vor unserem Eingang vorhanden.

Kontakt bitte ausschließlich per Mail unter:

terminbuchungschnellteste@corona-hoyerswerda.de

 

Beschwerden bitte an daniel.meixner@sanitaetsschule-medicus.de

Aktuelle Informationen

Kostenfreie Tests können noch in folgenden Fällen mit der KV abgerechnet werden:

  1. Bis 31.12.2021: Personen bis 18 Jahren (Chipkarte oder Ausweis) 
  2. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, nicht geimpft werden können oder konnten. (Nachweis: Ärztliches Zeugnis mit Name, Anschrift, Geburtsdatum der getesteten Person sowie die Identität der ausstellenden Person oder Stelle, Diagnose nicht notwendig)
  3. Bis 31.12.2021: alle Schwangeren und Frauen, die erst vor kurzem entbunden haben. (Nachweis: Mutterpass), Stillende (noch in abschließender Klärung)
  4. Bis 31.12.2021: Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist. (Nachweis: Studentenausweis + Impfbescheinigung)
  5. Kontaktpersonen mit angeordneter Quarantäne (Freitestung bis 21 Tage nach Kontakt mit positiver Person) – hier können alle Testzentren Kontaktpersonen testen, die keine Symptome aufweisen. (Nachweis: Bescheid des Gesundheitsamtes oder Arztes, sofern dieser noch nicht vorliegt, genügt die Glaubhaftmachung). Eine Freitestung ist per Schnelltest ab dem 7. Tag der 10-tägigen Quarantäne möglich, bei Schülern bereits ab dem 5. Tag. Wenn die Möglichkeit zum PCR-Test besteht, ist es immer ab dem 5. Tag möglich. Bei Symptomen muss der Test durch den Hausarzt erfolgen. 
  6. Personen, mit einer roten Warnmeldung in der Corona-Warn-App (erhöhtes Infektionsrisiko). Dies gilt unabhängig von einer Quarantäne-Anordnung. 
  7. Personen, die als Kontaktpersonen durch Gesundheitsamt oder Arzt definiert wurden, auch wenn für diese keine Quarantäne angeordnet wurde.

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