So finden Sie uns

Die Sanitätsschule Medicus - Zweigstelle Hoyerswerda im Einsteinhaus - befindet sich in der Einsteinstraße 47 in Hoyerswerda.

Bitte nutzen Sie den Eingang Arbeitsamt, dann linker Hand

Der Zugang ist ebenerdig und es sind ausreichend Parkplätze direkt vor unserem Eingang vorhanden.

Kontakt bitte ausschließlich per Mail unter:

terminbuchungschnellteste@corona-hoyerswerda.de

 

Beschwerden bitte an daniel.meixner@sanitaetsschule-medicus.de

Aktuelle Informationen

Kostenfreie Tests können noch in folgenden Fällen mit der KV abgerechnet werden:

  1. Bis 31.12.2021: Personen bis 18 Jahren (Chipkarte oder Ausweis) 
  2. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, nicht geimpft werden können oder konnten. (Nachweis: Ärztliches Zeugnis mit Name, Anschrift, Geburtsdatum der getesteten Person sowie die Identität der ausstellenden Person oder Stelle, Diagnose nicht notwendig)
  3. Bis 31.12.2021: alle Schwangeren und Frauen, die erst vor kurzem entbunden haben. (Nachweis: Mutterpass), Stillende (noch in abschließender Klärung)
  4. Bis 31.12.2021: Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist. (Nachweis: Studentenausweis + Impfbescheinigung)
  5. Kontaktpersonen mit angeordneter Quarantäne (Freitestung bis 21 Tage nach Kontakt mit positiver Person) – hier können alle Testzentren Kontaktpersonen testen, die keine Symptome aufweisen. (Nachweis: Bescheid des Gesundheitsamtes oder Arztes, sofern dieser noch nicht vorliegt, genügt die Glaubhaftmachung). Eine Freitestung ist per Schnelltest ab dem 7. Tag der 10-tägigen Quarantäne möglich, bei Schülern bereits ab dem 5. Tag. Wenn die Möglichkeit zum PCR-Test besteht, ist es immer ab dem 5. Tag möglich. Bei Symptomen muss der Test durch den Hausarzt erfolgen. 
  6. Personen, mit einer roten Warnmeldung in der Corona-Warn-App (erhöhtes Infektionsrisiko). Dies gilt unabhängig von einer Quarantäne-Anordnung. 
  7. Personen, die als Kontaktpersonen durch Gesundheitsamt oder Arzt definiert wurden, auch wenn für diese keine Quarantäne angeordnet wurde.

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